Die Abrechnung mit den Corona-Maßnahmen: Eine Chronik des Versagens – Teil 1

Wie im letzten Beitrag angekündigt möchte im Zuge dieses Artikels den Bericht des Sachverständigenrates bezüglich der Corona-Maßnahmen eingehend besprechen. Im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) § 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist unter (9) Folgendes festgehalten:

„Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der in Satz 1 genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen.“
(Quelle)

Der Volltext der Evaluation kann unter folgendem Link abgerufen werden:

EVALUATION DER RECHTSGRUNDLAGEN UND
MAßNAHMEN DER PANDEMIEPOLITIK

In diesem Sachverständigenrat, der aus 19 Expertinnen und Experten ihres jeweiligen Fachgebietes (Soziologie, Psychologie, Immunologie, Infektiologie, Jura, etc.) besteht, saßen unter anderem die bekannten Gesichter Prof. Dr. Streek und die einstige Corona-Galionsfigur Prof. Dr. Drosten, der jedoch noch vor Ende der Evaluation den Rat verließ, da er glaubt, angesichts der Zeit, der Datenlage und des Personals sei eine gute Evaluation nicht möglich (Quelle). Schon seltsam, nachdem er ja während der heißen Phase der Pandemie stets mit weisen Wissenschaftsworten brillierte, nun aber nichts darüber sagen möchte, ob dies alles jetzt auch wirksam gewesen ist.

Darum eröffnet der Bericht auf Seite 8 auch mit folgenden Worten:

„Die Erfüllung des Auftrags und Anspruchs durch die Evaluationskommission wurde erheblich dadurch erschwert, dass sie zur Bewertung der auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützten Maßnahmen erst im Nachhinein aufgefordert wurde. Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen. […] Außerdem ist festzuhalten, dass die Evaluationskommission für eine umfassende Evaluierung dieser Fragestellung weder personell ausgestattet war, noch einen ausreichend langen Evaluationszeitraum zur Verfügung hatte.“
(Quelle, PDF-Seite 8).

Wir haben an dieser Stelle also noch nicht einmal in Bericht hineingelesen und erfahren schon vorab, dass die Regierung die Bevölkerung zwei Jahre im wissenschaftlichen Blindflug durch die Pandemie führte, da von wissenschaftlicher Seite nicht einmal ein 19-köpfiges Expertenteam im Nachgang in der Lage sei, zufriedenstellend Konkretes über den Erfolg zu sagen. Die Politik habe „die Wissenschaft“ also gar nie direkt gefragt, ob „die Wissenschaft“ denn mal genau gucken könnte, ob das auch alles funktioniert, was sich die Politiker so ausdachten. Klingt in meinen Ohren ziemlich absurd. Und dann all die Zettel, die man für jeden Gastro-Besuch ausfüllen musste oder die Registrierungsvorgänge per App, all die Testungen, die Nachweise, die COVID-Pässe und die teure COVID-Überwachungsapp (69 Mio €) haben am Ende zu einer „Datenwüste“ geführt, in der eigentlich keiner so recht weiß, was während der Pandemiezeit passiert ist. Und trotzdem hat man uns tagtäglich mit „exakten und aktuellen Zahlen“ zum Pandemie-Verlauf verrückt gemacht, während zugleich heilsbringende Rituale („Corona-Maßnahmen“) gepredigt wurden, die „überhaupt nie hinterfragt werden“ dürfen:

Und wer macht sich nun die Mühe und liest über 160 PDF-Seiten, die zumindest versuchen, den tatsächlichen Effekt der Maßnahmen wissenschaftlich zu prüfen? (Fast) Niemand. Darum nehme ich mich dieser undankbaren Aufgabe an, da unsere Medien, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die Bevölkerung darüber zu informieren, diesem Auftrag nur unzureichend nachkommen. Stattdessen speisen sie uns mit unverschämt oberflächlicher Berichterstattung darüber ab, obwohl der gefahrene Kurs der letzten beiden Jahre und – noch viel wichtiger – jede epidemische Notlage der Zukunft sehr wohl von großem gesellschaftlichem Interesse wären und sind. Wir alle haben diese Maßnahmen, ob unfreiwillig oder freiwillig, ge- und ertragen und tun es noch immer. Die Evaluation darüber soll uns ja für die Zukunft besser wappnen und gemachte Fehler nicht wiederholen lassen! Aber genug der Vorrede. Kommen wir zum Thema.

Anspruch und Aufbau des Berichts

In der einleitenden Zusammenfassung formuliert der Bericht seinen Anspruch folgendermaßen: „Es galt zu erarbeiten, inwieweit die jeweils geltenden Rechtsgrundlagen es ermöglicht haben, in verfassungsmäßiger, geeigneter und effektiver Weise auf die Pandemie zu reagieren. Unser Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung eine informierte und solide Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Strategien zu geben.“

Die Zielgruppe des Berichts ist also nicht das gemeine Volk, sondern Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, was sich in der Sprache des Berichts auch widerspiegelt. Ich möchte darum dabei helfen, transparent und nachvollziehbar die dortigen Inhalte zu übersetzen, sodass die Leserinnen und Leser dieses Beitrags nicht auf die weichgewaschenen und manipulativen Worte eben dieser Politiker und voreingenommenen Medien angewiesen sind. Ich empfehle trotzdem jedem, zumindest die Seiten 8 bis 15 selbst zu lesen, da dort knapp zusammengefasst wird, was der Bericht in den folgenden Seiten ausführlich erläutert.

Der Bericht spricht zu Beginn sehr lange über die Art, wie eine Pandemie überwacht und deren Verlauf und Bekämpfung gut kommuniziert werden soll. Diesen Teil erspare ich euch. Ich möchte mich in diesem Artikel auf die Bewertung der getroffenen Maßnahmen konzentrieren, aber auch die juristische Beurteilung dieser Maßnahmen kurz erörtern.

Auf Seite 16 beginnt die Einleitung, die über das Virus, die Notwendigkeit der Maßnahmen und den Auftrag der Sachverständigenkommission spricht. Höchst interessant fand ich folgende Aussage:
„Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass SARS-CoV-2 aus einem in Fledermäusen natürlich vorkommenden Virus hervorgegangen ist und sich durch eine Mutation an den Menschen als neuen Wirt anpassen konnte. Belege für diese These fehlen allerdings bis heute“ (S. 17). Besonders brisant ist diese Aussage nun, da Russlands Verteidigungsministerium vor Kurzem öffentlich äußerte, das Virus stamme aus einem Labor und sei künstlich hergestellt (Quelle). Hierzulande wird darüber, was in Russland von offizieller Seite verlautbart wird, aber nur äußerst lückenhaft berichtet. Das heißt nicht, ich würde russischen Politikern eher glauben als den westlichen. Interessant ist aber doch, dass diese haarsträubende Anschuldigung kaum Widerhall in der deutschen Presselandschaft findet, bis auf eine Handvoll „Faktenchecks“, die ihrerseits behaupten, das alles seien nur russische Behauptungen und Desinformation.

Größtenteils besteht der Bericht aus Empfehlungen, wie man was eigentlich richtig macht. Man müsste nun viele Vergleiche mit den tatsächlich geschehenen Handlungen der Politik ziehen. Einen sehr grundlegenden Abschnitt dieses ersten Teils möchte ich dennoch zitieren:

„Wenn ein massives Problem der öffentlichen Gesundheit auftritt, müssen die Gesundheitsbehörden schnell die Existenz und das Ausmaß der Herausforderung dokumentieren und umgehend geeignete Maßnahmen zur Lösung des Problems ergreifen. Auf den ersten Blick erscheint angesichts der enormen, akuten Herausforderungen des Krisenmanagements die Sammlung von verallgemeinerbaren wissenschaftlichen Daten und Information zwar wenig relevant. Genau das Gegenteil trifft jedoch zu […].“

Die Wissenschaftler der Sachverständigenrates mahnen also dazu, in Krisenzeiten von Anfang an mit wissenschaftlichen Methoden Ursachenforschung zu betreiben, um zu jeder Zeit die getroffenen Maßnahmen an die dynamische Situation anzupassen. Damit sagen sie indirekt, dass dies nicht der Fall war. Stattdessen haben wir völlig irrsinnigen und kopflosen Aktionismus gesehen, wie beispielsweise die desinfektionsmittel-verschießenden Schneekanonen in Italien.

„Auf eine umfassende pandemiebegleitende Forschung zu verzichten, beeinträchtigt daher die Qualität des Krisenhandelns. So haben Regierungen in der SARS-CoV-2 Krise als Reaktion auf die Ausbreitung von SARS-CoV-2 sogar wiederholt Maßnahmen ergriffen, deren Unwirksamkeit bereits hinlänglich in der Literatur bestätigt oder stichhaltig begründet waren, beispielsweise Grenzschließungen. […] Das Versäumnis, Interventionen auf Ihre Wirksamkeit zu untersuchen, verhindert Nachsteuerung und Kurskorrekturen und schmälert die zukünftige Handlungsfähigkeit des Krisenmanagements.“
(S. 25-26)

Der Bericht klagt also die Entscheidungsträger sehr deutlich an, einerseits Maßnahmen getroffen zu haben, deren fehlende Wirkung bereits sogar wissenschaftlich bestätigt war und andererseits bei fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht prüfen zu lassen, ob eine Wirksamkeit der Maßnahmen vorliegt. Dennoch haben wir immer wieder von der Politik gehört, die Maßnahmen seien wirksam und im Einklang mit der Wissenschaft. Das waren nichts anderes als dreisten Lügen aus purer Unwissenheit. Und wenn Wissenschaftler aus Eigeninitiative Nachforschungen betrieben haben oder kritische Analysen lieferten, wurden sie öffentlich medienwirksam verbal „hingerichtet“, anstatt weitere Gelder zu mobilisieren und eventuelle Fehler bei Untersuchungen durch weiteres Personal und Nachuntersuchungen zu verhindern (z.B. : „Heinsbergstudie“). Im weiteren Verlauf der Einleitung wird ganz klar gesagt, dass der deutsche Pandemieplan, der 2017 von der Regierungsinstitution „RKI“ aktualisiert wurde, aus wissenschaftlich fragwürdigen Maßnahmen bestünde (S. 27, Mitte).

Unter 3.3 erläutert der Bericht dann schließlich, wie wirklich „wissenschaftlich“ gearbeitet wird, um tatsächlich die Wirksamkeit einer Maßnahmen beurteilen zu können und wo die Grenzen der Aussagekraft liegen. In der Praxis gestalte sich die Beurteilung über die Wirksamkeit oft schwierig, weshalb nur modellhaft darüber gemutmaßt werden kann, wie eine Pandemie verlaufen wäre, wenn bestimmte Maßnahmen nicht getroffen worden wären (siehe S. 28-29). Das habe ich bereits in einem Beitrag aus dem August 2020 festgestellt.

Des Weiteren spricht die Einleitung über die Wichtigkeit der interdisziplinären Betrachtung und von einem breiten Expertendiskurs, was beides von Maßnahmenkritikern bereits von Beginn an gefordert wurde, bis heute aber nicht wirklich stattfand. Der Sachverständigenbericht kommt erstmals von offizieller Seite dieser Forderung nach, während bisher kritische Stimmen von Anfang an vom massenmedialen Diskurs weitestgehend ausgeschlossen wurden, woraufhin sich viele Menschen gezwungen sahen, alternative Medien zu konsumieren. Damit wurde aktiv zur Blasenbildung von Seiten der Politik und der etablierten Medienwelt beigetragen, während aus meiner Sicht achtbare „freie Formate“ bemüht waren, auch maßnahmenbefürwortende Fachexperten in einen freien Diskurs einzubinden. Von Seite 44 bis 71 wird über Datenmanagement und die adäquate Kommunikation der aktuellen Lage berichtet, was ich an dieser Stelle aussparen möchte. Auf Seite 71 beginnt schließlich der für diesen Beitrag relevante Teil.

Bewertung der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie

Einleitend weisen die Expertinnen und Experten auf die Grenzen der Aussagekraft ihrer Analyse hin und nennen dabei folgende Problematiken:

a) Die fehlenden und völlig unzureichend erhobenen Daten reichen nicht aus, um handfeste Aussagen über die Wirksamkeit zu treffen (S. 71).

b) Internationale Vergleiche sind nicht hilfreich, da Staaten und Bevölkerungen unterschiedlich strukturiert sind und das Verhalten der Menschen je nach Land variiert (S. 71)

c) Erkenntnisse und Daten zu einzelnen Maßnahmen unterscheiden sich erheblich (S. 71).

d) Die Betrachtung der Übersterblichkeit ist nicht ausreichend, da „[d]as genaue Ausmaß [..] aufgrund einer fehlenden Referenzgröße weiterhin unklar [bleibt]. Die Übersterblichkeit kann deswegen nicht [ursprünglich] auf Maßnahmenbündel oder gar Einzelmaßnahmen bezogen werden“ (S. 72).

Zu zwei Aspekten möchte sich der Bericht gar nicht äußern:
1. zu einer „Kosten-Nutzen-Analyse der Maßnahmen“, weil der finanzielle Aspekt nicht ausreichend genau in Zahlen ausgedrückt werden kann.
2. Zu den Wirkungen der Impfungen, da diese „aus Gründen der Komplexität nicht behandelt werde[n]“ können (S. 72). Komisch, da doch Prof. Lauterbach als „anerkannter Experte“ mit einfachen Aussagen und zu jeder Zeit Impfberatung freimütig per Twitter erteilte. Als Teil der Fachwelt hätten sie doch einfach auf seine Twitter-Historie hinweisen können:

Bewertung der Lockdowns und Kontaktverbote

Positive Effekte:

Der Sachverständigenrat benutzt im Bericht die Begriffe „intendierte“ und „nicht-intendierte“ Effekte. Nicht immer können diese Begriffe mit „positiv“ und „negativ“ ersetzt werden. Wörtlich bedeuten sie nämlich „beabsichtigte“ und „nicht-beabsichtigte“ Auswirkungen. Nicht alle „nicht-intendierten“ Effekte sind „negativ“. Ich benutze unter Berücksichtigung dieses Umstands aber die Begriffe „positiv“ und „negativ“.

Der Bericht zeigt folgende Graphik für Deutschland bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Härte (Maßnahmenindex) der getroffenen Maßnahmen und der Inzidenz in Deutschland:

S. 79

Man muss nun keinen Doktor in Statistik haben, um zu folgender Aussage zu kommen: „Es zeigt sich, dass die Wendepunkte („peaks“) oft nicht mit der Einführung bestimmter Maßnahmen(pakete) zusammen fallen und teilweise bereits vor den Maßnahmen erfolgten“ (S. 80). Bei dieser Aussage beziehen sie sich auf verschiedene internationale Studien über die Zusammenhänge zwischen Maßnahmen und Inzidenzwerte. Es sind also keine positiven Effekte bis auf eine „Verbesserung der Luftqualität“ mit Ausnahme des Feinstaubs (S. 83) erkennbar. Die „Verbesserung der Luftqualität“ war ein „nicht-intendierter“ Effekt, den aber alle spürten. Gleichzeitig wurde durch die „sauberere Atmosphäre“ ein Temperaturanstieg festgestellt, weil der Himmel klarer und somit die UV-Strahlung stärker zur Erde durchdringen konnte. Das wurde hierzulande kaum breit getreten, weil dieser Effekt im Lichte der CO2-Debatte ein seltsamen Beigeschmack erzeugt hätte (Quelle).

Negative Effekte:

Die Bericht sagt eingangs dazu: „Lockdown-Maßnahmen zeigen viele unerwünschte Wirkungen. Da systematische Erhebungen und wissenschaftliche Begleitungen der nicht-intendierten Folgen fehlen, kann auch hier keine Evaluation im strengen Sinne vorgenommen werden. Zudem ist anzunehmen, dass sich viele nicht-intendierte Wirkungen erst in den nächsten Jahren zeigen werden“ (S. 82).

Allerdings seien folgende negative Auswirkungen „bislang ersichtlich“: „Sie reichen von der

• Verschlechterung der Grundgesundheit durch verschobene medizinische Behandlungen,
• nicht erkannte Erkrankungen und damit Einschränkung der Behandlungsoptionen,
• Einbußen an Bildungsqualität und -angeboten insbesondere für sozial Benachteiligte,
• Steigerung der häuslichen Gewalt gegenüber Frauen und Kindern,
• Verschiebungen von Geschlechterrollen,
• Zunahme von psychischen Erkrankungen und Verlusterlebnissen durch Tod bis hin zu
• existentiellen Nöten“
(S. 82)

Details können selbst nachgelesen werden. Ich denke, wir können uns alle genügend darunter vorstellen.
Zusammengefasst: Ja, wenn Menschen sich isolieren, stecken sie sich nicht gegenseitig an. Allerdings sinkt auf Grund der enormen Bandbreite negativer Auswirkungen dieser Lockdowns die Bereitschaft dazu sehr schnell, was die Wirksamkeit schnell unterbindet. Eine positive Wirksamkeit konnte unter anderem deswegen in der Praxis nicht festgestellt werden, während weitere negative Auswirkungen sich erst in der Zukunft zeigen könnten. Der Preis der Lockdowns ist also so hoch, dass die tatsächliche Tragweite davon nicht einmal von Experten geschätzt werden kann.

Eule

Die G-Regeln und der Zusammenhang mit der Impfwirksamkeit

Positive Auswirkungen:

Entgegen der Kommunikation über die angeblich Akzeptanz dieser Regelungen lehnten nach einer Umfrage der Uni Erfurt „40 bis 65 Prozent der Befragten 1G/2G+- und 2G-Regeln ab. Gar keine Beschränkungen werden von nur 13 bis 22 Prozent der Befragten bevorzugt“ (S. 84). Um die G-Regeln zu beurteilen, fasst der Bericht alle vorliegenden Erkenntnisse bezüglich der Impfeffektivität zusammen. Obwohl sie dazu eigentlich nichts sagen wollten. Knapp ausgedrückt: „Durch strengere Einlasskontrollen reduzieren 2G/2G+- und 3G-Regeln den Anteil von potentiell Infizierten bei Veranstaltungen zumindest für den Zeitraum, in dem durch die Impfung ein Transmissionsschutz besteht. Auch wenn dies für die Delta-Variante zutreffend war/ist, konnte/kann dies in der Praxis bei der Omikron-Variante nicht beobachtet werden“. Begründet wird dies damit, „dass die Varianten über die Zeit zunehmend Immunfluchtmutationen akquirieren und ein evolutionäres Fortschreiten in diese Richtung weiter wahrscheinlich ist. Somit lässt der Schutz vor einer Infektion zunehmend nach“ (S. 85).

Das heißt: G-Regeln sind nur dann sinnvoll, wenn die Impfungen die Ansteckungsgefahr vermindern („Transmissionsschutz“). Das war aber bei der Delta-Variante für maximal 3 Monate und für die Omikron-Variante überhaupt nicht der Fall, weil das Virus sich viel zu schnell verändert. Diese Veränderung wird sogar zusätzlich durch Impfstoffe beschleunigt, wie der RKI-Chef Lothar Wieler in einem Anfall der Ehrlichkeit einmal selbst gesagt hat („Immunfluchtmutationen“) (Quelle).

Sie argumentieren mit einigen weiteren Studien, dass die G-Regeln für maximal 3 Monate nach der letzten Impfung einen Effekt hätte. „Dieses Ergebnis legt nahe, das bei der Erwägung von Zugangsbeschränkungen diese mit einer Testpflicht für alle zu verbinden“ (S. 86). Allenfalls der persönliche Schutz vor schweren Verläufen sei zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit gegeben. Aber: „Mit dem Auftreten der Omikron-Variante scheint dieser Faktor an Bedeutung verloren zu haben. Trotz steigender Infektionszahlen im Januar und Februar 2022 sind die Zahlen der freien Intensivbetten konstant geblieben und die Zahl der mit COVID-19 auf der Intensivstation behandelten Personen zurückgegangen. Gleichzeitig ist die Impfquote in Deutschland in diesem Zeitraum von ca. 70 Prozent auf fast 77 Prozent weiter gestiegen. Diese Steigerung kann den Rückgang der intensiv behandelten Menschen aber nicht erklären“ (S. 86-87). Das bedeutet also: spätestens mit „Omikron“ ist jedwedes Vorantreiben der Impfkampagne unter dem Vorwand des Fremdschutzes hinfällig. Wer sich trotzdem selbst schützen will, kann das ja jederzeit tun.

Zusammenfassung: „Die wenigen vorliegenden Studien ergeben zudem ein sehr heterogenes Bild, insgesamt erscheint die nachgewiesene Wirkung auf Bevölkerungsebene aber eher gering. […] Allerdings verfolgten 2G/3G-Regeln nicht nur das Ziel, Neuinfektionen durch Minderung von Nahkontakten mit ungeimpften Personen zu vermeiden, sondern sollten auch für ungeimpfte Personen einen Anreiz zur Impfung geben (Nudging)“ (S. 88).
Das heißt aus meiner Sicht: Leute wurden indirekt dazu gedrängt, sich impfen zu lassen (Nudging), um im Nachhinein zu erfahren, dass die Wirkung weit hinter den kommunizierten Versprechungen lag. Plakativ: Ihr müsst euch alle drei Monate impfen und trotzdem alle testen lassen, sonst machen G-Regeln keinen Sinn.

Negative Auswirkungen:

Hierzu verliert der Bericht nur wenige Worte, weil zu den soziologischen, psychologischen, wirtschaftlichen geschweige denn den gesundheitlichen Folgen schlicht wenig bis gar keine Studien durchgeführt wurden. Lediglich Schottland hat festgestellt, dass das Offenbleiben der Geschäfte wirtschaftlicher war, als deren teilweise oder gänzliche Schließung. Es wird offensichtlich also nicht einmal die Frage gestellt, ob die Impfungen selbst und/oder der massive Impfdruck und die damit einhergehende soziale Ausgrenzung irgendwelche negativen Effekte haben könnte. Zumal erlebe ich in meinem eigenen Umfeld inzwischen seltsame Fälle zu körperlichen Beschwerden, deren Ursachen von den Ärzten nicht festgestellt werden können, aber mit den Daten zu potenziellen Impfnebenwirkungen der Herstellerfirmen selbst übereinstimmen. Das ist aus meiner Sicht höchst skandalös. Die Plattform „VigiAccess“ listet jedoch alle Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen aller möglichen Medikamente auf. VigiAccess ist eine Plattform der WHO. Man muss allerdings die exakte Bezeichnung des Medikaments kennen. Der Impfstoff „Biontech/Pfizer“ trägt den Namen „Comirnaty“. Man muss diesen Begriff in die Datenbank eingeben, um eine Auflistung der gemeldeten Nebenwirkungen zu bekommen. Hier geht’s zu VigiAccess.

Kontaktverfolgungen, Quarantäne, Isolation und Tests

Positive Effekte:

Der Bericht beginnt damit, „Beobachtungsstudien“ zu erwähnen, die von einem positiven Effekt dieser Maßnahmen berichten, aber deren „Evidenzgrad“, also deren „Aussagekraft“ nicht den erwünschten wissenschaftlichen Standards entspricht. Daneben zitieren sie eine Vergleichsstudie, die 130 Länder und ihre getroffenen Maßnahmen zu Kontaktverfolgung und Isolation verglich und nur einen schwachen Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und dem Rückgang der Infektionszahlen nachweisen konnte. Zudem könne man die Wirkung der Maßnahmen nur schwer von den Effekten der anderen Maßnahmen unterscheiden (S. 89). Erschwert werde dies durch den zu hohen Datenschutz, die zu geringe Kapazität der zuständigen Behörden, der hohen Dunkelziffer aufgrund zu ungenauer Tests und der fehlenden Kooperation der „Infizierten“. Man bräuchte also eine allumfassende Permanent-Überwachung, eine Corona-Polizei, die bei Infektionsverdacht sofort Quarantäne-Maßnahmen ergreift und Pflicht-PCR-Testungen im Eilverfahren, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen tatsächlich zu messen – Willkommen im Orwell-Staat.

Negative Effekte:

Ebenso wenig, wie die positiven Effekte wirklich messbar seien, könne man laut dem Bericht die negativen Effekte von Quarantäne, Isolation und Dauertesterei „nicht messen“. Allerdings räumt der Bericht ein, dass eine soziale Abwertung (Stigmatisierung) von möglicherweise „Infizierten“ vermutet werden kann, was für andere Infektionskrankheiten bereits wissenschaftlich belegt worden sei (S. 91). Dies könne zu einer Verheimlichung von Symptomen und damit zu einer aktiven Ausbreitung führen. Außerdem könne man es ja durchaus als einen „Eingriff in die Privatsphäre“ bezeichnen, wenn Gesundheitsämter Quarantänemaßnahmen verhängen und aktiv kontrollieren, was zudem auch Angst und Misstrauen hervorrufen könne (S. 91) – Waaaas? Nein, also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen (Ironie: Ende).


An dieser Stelle endet der erste Teil. Um mit vergleichbarer Sorgfalt die anderen Maßnahmen sowie deren juristische Einordnung zu leisten, lege ich hier für euch und mich eine Pause ein. Im zweiten Teile wird es um die Themen „Schulschließungen“, „Masken“ und die „juristische Bewertung“ gehen. Abschließend werde ich ein persönliches Fazit zu den Maßnahmen, deren Kommunikation und natürlich zum Bericht des Sachverständigenrats selbst ziehen.


von Marco Lo Voi

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3 Gedanken zu “Die Abrechnung mit den Corona-Maßnahmen: Eine Chronik des Versagens – Teil 1

  1. Ja, es ist merkwürdig (im Wortsinne „merk-würdig“…), wie der Bevölkerung „Maßnahmen“ als „Heilsbringer“ verkauft wurden, ohne die das Volk verloren sei … .
    Und vielleicht ist es auch genau so, vielleicht stand und steht hinter all dem, was wir die letzten Jahre so an „Krisen“ erleben, ganz wesentlich die Angst bestimmter Kreise, den „Gehorsam“ des Volkes (und damit das Volk) zu verlieren … . 😉💌

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    • Hallo Maren,
      es sollte in der Tat merk-würdig sein. Allerdings scheinen immer mehr Menschen immer weniger Dinge zu merken und noch viel weniger merken sie sich Dinge, die sie vielleicht sogar gemerkt haben. Darum ist es so wichtig, die Geschehnisse der letzten zweieinhalb Jahr zu reflektieren, um nicht ein weiteres gesellschaftliches Trauma einfach zu schlucken, ohne es zu verarbeiten. Der Wille, dieses Trauma zu bearbeiten, scheint mir aber bei sehr vielen Menschen bedenklich gering.

      Mit deiner persönlichen „Verschwörungstheorie“ 😉 könntest du durchaus Recht haben. Wenn immer mehr Menschen sich der Konditionierung entziehen, müssen die übrigen umso drastischer darin eingehegt werden. Aus dieser Handlungsweise könnte auch die Angst der Regierenden sprechen, eben diesen Gehorsam nach und nach einzubüßen. Und das wäre ja eine gute Nachricht!

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