Eilmeldung – Neuer Gesetzesentwurf und Hintergründe zu Joe Biden

Liebe Leserinnen,
Liebe Leser,

wo soll ich anfangen?

Die schnelle Abfolge der Ereignisse ist mittlerweile erdrückend. Täglich gelangen mehr Nachrichten zu mir, die alle würdig wären, sich darüber ausreichende Gedanken zu machen. Dies scheint jedoch unmöglich, weil gleich darauf und häufig parallel dazu weitere Dinge passieren. Dennoch sind einige Dinge entscheidender als andere und so habe ich mich entschlossen auf zwei Dinge hier kurz aufmerksam zu machen, die ich für sehr, sehr wichtig halte.

Zu Deutschland:

Mit diesem Gesetzesentwurf hat die CDU/CSU zusammen mit der SPD eine rote Linie überschritten. Mit dem neuen „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wollen sie nun die Ausnahmeregelungen, die uns in diesem Jahr auf Grund einer „unbekannten Krankheit“ auferlegt wurden, zur Normalität machen!

Bisher wurden die Ausnahmeregelungen in Form von Verordnungen formuliert und wurden deswegen in vielen Fällen von einzelnen Gerichten sehr schnell gekippt, wenn Klägerinnen oder Kläger dagegen aufbegehrt haben. Nun wollen die Regierungsparteien diese Verordnungen in verschärfter Form in Gesetze gießen, sodass diese Einschnitte in die Grundrechte legal werden. Ich zitiere aus dem Entwurf:

„Der Deutsche Bundestag hat nach § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BT-PlPr 19/154, S. 19169C), wodurch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt wurde, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verschiedene Maßnahmen zu treffen. Davon hat das BMG Gebrauch gemacht. Die Geltung dieser Maßnahmen ist im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt.“

Bisher galten die Maßnahmen also auf eine bestimmte Zeit, weil die „Notfallpläne“ im Pandemie-Fall, die die WHO ausrufen kann, aktiviert wurden. Diese „Notfallpläne“ werden nur in ernsten „Notfällen“ aktiviert. Nun soll die Aktivierung des Maßnahmenpaketes auch unabhängig von der WHO und zu jeder Zeit erlaubt werden.

„Mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) wurden die auf Grundlage der mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführten Änderungen des IfSG getroffenen Regelungen und Maßnahmen entsprechend weiterentwickelt und ergänzt.“

Wir erlebten also bereits eine Verschärfung der Regelungen, falls ihr euch noch entsinnen möchtet.

„Vor diesem Hintergrund und aufgrund neuerer Erkenntnisse über COVID-19 und in Kürze möglich erscheinender Impfprogramme ist eine weitere Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen angezeigt.“

Hier wird von „Impfprogrammen“ gesprochen. Könnten die „Corona-Leugner“ recht behalten, als sie uns vor einem Impfzwang warnten?

„Die bisher maßgeblich auf Grundlage der §§ 28 ff., 32 IfSG getroffenen notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie führen teilweise zu erheblichen Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten. Sie dienen zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und erfolgen in Umsetzung der Gewährleistung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Pandemielage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt.“

Im Prinzip wird hier folgendes gesagt: es wurden bereits „erhebliche[] Eingriff[] in grundrechtliche Freiheiten“ vollzogen. Da es jedoch aus Sicht der Regierung immer noch zu viele positive PCR-Tests gibt, müssen die Maßnahmen „im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität“ präzisiert werden. Begründet werden diese Einschnitte in viele Grundrechte der Menschen mit dem einzelnen Recht auf „Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes“.

Im Folgenden werden wir sehen, welche Grundrechte jederzeit ausgehebelt werden können um das Recht auf „Leben und körperliche Unversehrtheit“ angeblich zu wahren:

„1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,

2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,

3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),

4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,

5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,

6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,

7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,

8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,

9.Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,

10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,

11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,

12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,

13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,

14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,

15. Reisebeschränkungen.“

Zu den Reisebeschränkungen kommt folgende äußert wichtige und absolut dramatische Sache hinzu:

Zur bisherigen Regelung der Reisebeschränkungen kommt hinzu, dass „insbesondere auch eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden kann, um eine bessere Überwachung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert.“

Das nennt man Überwachungsstaat.

Zwei Personen neben einem Baum - Schwarz-Weiss

Ein weiterer wichtiger sehr kleiner Absatz ist folgender:

„Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gibt der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.“

Das heißt, es können weitere Maßnahmen verhängt werden, die im Gesetzesentwurf gar nicht genannt wurden.

Wann können Maßnahmen verordnet werden?:

„Die Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen Infektionsgeschehens regional bezogen auf die Ebene der Landkreise, Bezirke oder kreisfreien Städte an Schwellenwerten ausgerichtet werden, soweit Infektionsgeschehen innerhalb eines Landes nicht regional übergreifend oder gleichgelagert sind. Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht. Stark einschränkende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben in Betracht. Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht. Vor dem Überschreiten eines Schwellenwertes sind entsprechende Maßnahmen insbesondere dann angezeigt, wenn die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht.“

Im Prinzip also wie bisher auch. AUSSER, dass Maßnahmen auch bereits vor dem Überschreiten der Schwellenwerte verhängt werden können, wenn „die Infektionsdynamik eine Überschreitung des Schwellenwertes in absehbarer Zeit wahrscheinlich macht“. Das heißt, dass die Schwellenwerte nicht bindend sind.

Wann kapiert ihr es endlich?
Der Überwachungsstaat wird Realität!

 

Bäume

Zu den USA:

Es scheint entschieden: Joe Biden wird neuer US-Präsident. Vorab sei gesagt, dass die US-amerikanischen Bürger aus meiner Sicht die Wahl zwischen Pest und Cholera hatten. Mit den Augen eines deutschen Medien-Konsumenten scheint es jedoch ein wirklicher Glücksfall zu sein, dass der prollige Geschäftsmann Trump hoffentlich endlich weg ist. Weg wird er so schnell nicht sein, das ist sicher. Doch wer ist dieser Joe Biden überhaupt?

Als Vize-Präsident von Barack Obama, Träger des Friedensnobelpreises, hat er also ebenso wie besagter US-Präsident folgenden traurigen Rekord mitzuverantworten:

„Das Weiße Haus hat zum Jubiläum keine Pressemitteilung veröffentlicht – und auch US-Präsident Barack Obama twitterte lieber mal nichts. Es gab auch wenig zu feiern: Seit dem 6. Mai ist Barack Obama offiziell der US-Präsident mit den meisten Kriegstagen, das berichtet die „New York Times“.“ (Quelle)

Zudem wird Joe Biden mit handfesten Beweisen beschuldigt, seine bisherige politische Macht für einen beispiellosen Korruptionsskandal missbraucht zu haben. Es kursieren außerdem erschreckende Bilder seines Sohnes Hunter Biden, der in diesem Korruptionsskandal mit involviert ist. Auf diesen Fotos ist zu sehen, wie Hunter Biden harte Drogen konsumiert und offensichtlich Sex mit einer Minderjährigen hat.

Joe Biden hat zu keiner Zeit die Echtheit der E-Mails, die durch einen Zufall an das FBI geraten sind, bestritten. Außerdem hat Onischenko, ein ehemaliger Freund und Vertrauter Klitschkos, der eine gewisse Zeit als zukünftiger ukrainischer Präsident gehandelt wurde, zahlreiche Insiderinformationen und viele Stunden Telefon-Material veröffentlicht, in denen das  gesamte Ausmaß dieses Skandals, der sich bis zum Maidan zieht, offensichtlich wird. Thomas Röper, der in Sachen Ukraine schon lange und intensiv berichtet, hat diesen Mann ausführlich interviewt.

Joe Biden, der all dies zu verantworten hat, wird nun mächtigster Mann der Welt. Ich kann ehrlich gesagt nicht sagen, ob ich mir angesichts dieser ganzen Ungeheuerlichkeiten nicht doch lieber Donald Trump gewünscht hätte. Ganz sicher hätte ich mir aber einen dritten Kanditaten bzw. Kandidatin gewünscht, der oder die im Sinne des gebeutelten us-amerikanischen Volks handelt und eine friedliche globale Zukunft anstrebt.

Dies ist mit Biden, egal was man hierzulande behaupten mag, ganz sicher nicht zu erwarten.

Ich hoffe natürlich, dass ich mich damit irre.


von Marco Lo Voi

2 Gedanken zu “Eilmeldung – Neuer Gesetzesentwurf und Hintergründe zu Joe Biden

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